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   VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010   

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https://dejure.org/2012,44364
VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010 (https://dejure.org/2012,44364)
VG München, Entscheidung vom 11.10.2012 - M 15 K 11.5010 (https://dejure.org/2012,44364)
VG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - M 15 K 11.5010 (https://dejure.org/2012,44364)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Damit korrespondiert ein Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerfG NVwZ 2008, 418; BVerwG NVwZ 2011, 888; BVerwGE 111, 77).

    Vor diesem Hintergrund hätte das Wasserwirtschaftsamt den Antrag der Klägerin nicht nur als Antrag i.S.d. Art. 51 Abs. 1 bis 3 BayVwVfG auslegen dürfen, sondern auch daraufhin prüfen und verbescheiden müssen, ob im Ermessenswege eine Wiederaufnahme des bestandskräftig abgeschlossenen Förderverfahrens möglich ist (vgl. BVerwGE 111, 77; BayVGH v. 20.7.2012 Az. 13a B 10 30139 - Juris).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Bei diesen Bestimmungen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, bei denen es maßgeblich darauf ankommt, wie die zuständigen Behörden sie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolge dessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (BVerwG DVBl 1996, 814; BayVGH v. 28.6.2005, Az. 4 B 01.2536 - Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Ob das Verwaltungshandeln mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, beurteilt sich dann nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis (BVerwG v. 25.4.2012, Az. 8 C 18/11 - Juris).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Damit korrespondiert ein Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerfG NVwZ 2008, 418; BVerwG NVwZ 2011, 888; BVerwGE 111, 77).
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Damit korrespondiert ein Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerfG NVwZ 2008, 418; BVerwG NVwZ 2011, 888; BVerwGE 111, 77).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Bei diesen Bestimmungen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, bei denen es maßgeblich darauf ankommt, wie die zuständigen Behörden sie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolge dessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (BVerwG DVBl 1996, 814; BayVGH v. 28.6.2005, Az. 4 B 01.2536 - Juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 11 C 06.3038
    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Zwar besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Verpflichtung des Beklagten, gemäß Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG ein Wiederaufgreifen durchzuführen, das aus Rechtsgründen zwangsläufig einen für den Betroffenen negativen Ausgang nehmen wird (BayVGH vom 20.8.2007, Az. 11 C 06.3038 - Juris).
  • VGH Bayern, 10.03.1999 - 4 ZB 99.189
    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
    Die Zuwendung wird nämlich erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises endgültig festgesetzt (Nr. 13 RZWas 2000; vgl. auch BayVGH v. 10.3.1999, Az. 4 ZB 99.189 - Juris).
  • VG München, 27.09.2012 - M 15 K 10.3254

    Zuwendungen für die Trinkwasserversorgung; Förderung nach dem

    Es bestehen Zweifel, ob nach ständiger Praxis der zuständigen Behörden bei einer nachträglichen Änderung der Fördergrundlagen die Fördersätze jeweils angepasst worden sind, zumal auch der Bayerische Oberste Rechnungshof in anderen - vor kurzem von der Kammer entschiedenen - Verfahren, bei denen eine Erhöhung des Fördersatzes begehrt worden ist, unter Berufung auf Nr. 13 letzter Satz RZWas 2005 eine Änderung nach bestandskräftigem Schlussbescheid abgelehnt hat (vgl. Schreiben vom 10.2.2009 V 900 - 6 - 84 - 4 an das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim in den Verfahren M 15 K 11.5009, M 15 K 11.5010 und M 15 K 11.5011).
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